Anerkennung der ausländischen Ermächtigung zum Dolmetscher und Übersetzer
Thread poster: andreia_baltres
andreia_baltres
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Apr 27, 2010

Hallo,

ich bin eine vom rumänischen Justizministerium autorisierte Übersetzerin in Rumänien, habe vor kurzem einen Deutschen Staatsbürger geheiratet und werde demnächst nach Bayern ziehen.
Ich habe mich vorab mit dem Bayerischen Gesetz über die öffentliche Bestellung und
allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern (Dolmetschergesetz - DolmG) befasst, um zu sehen was notwendig ist damit ich auch in Bayern als Übersetzerin arbeiten kann. Dabei habe ich
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Hallo,

ich bin eine vom rumänischen Justizministerium autorisierte Übersetzerin in Rumänien, habe vor kurzem einen Deutschen Staatsbürger geheiratet und werde demnächst nach Bayern ziehen.
Ich habe mich vorab mit dem Bayerischen Gesetz über die öffentliche Bestellung und
allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern (Dolmetschergesetz - DolmG) befasst, um zu sehen was notwendig ist damit ich auch in Bayern als Übersetzerin arbeiten kann. Dabei habe ich einiges nicht verstehen können und hoffe nun Gleichgesinnte zu treffen, welche die Schritte schon gemacht haben die ich noch machen muss.

Wie bereits erwähnt habe ich eine rumänische Ermächtigung Übersetzungen für die Justiz anzufertigen, für die alle Konversionen der Sprachen Deutsch, Rumänisch und Englisch. Im DolmG findet sich die Richtlinie 2005/36/EG, soll dies bedeuten dass eine Übersetzerermächtigung eines EU Landes automatisch im anderen EU Land anerkannt wird, ohne irgend ein Verfahren? Sprich muss ich lediglich zum Landgericht meines neuen Wohnortes in Bayern um mich in die Übersetzerliste eintragen zu lassen?

Weiterhin wird im DolmG erwähnt dass nur das Bayerische Kultusministerium für Anerkennungen zuständig ist. Auf deren Homepage findet man einen ziemlich ungenauen Artikel dazu, auch die Information dass dieses Verfahren kostenpflichtig ist. Hat jemand schon dieses Verfahren durchlaufen müssen und weiß was dies kosten würde?

Per E-Mail konnte ich niemanden bei der Anerkennungsstelle erreichen. Weiß jemand ob eventuelle Prüfungen abgeleistet werden müssen?

Schöne Grüße

Andreia
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Bernd Müller (X)
Bernd Müller (X)
Germany
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Bayern- Anerkennung May 1, 2010

Hallo, Andreia,

Ich bin beeidigter Übersetzer in München, für DE/RO, mit in München abgelegter staatlicher Prüfung (vor 11 Jahren: inzwischen gibt es sdie Prüfung in Bayern nicht mehr, dafür aber in 3-4 anderen Bundesländern).

Normalerweise solltest Du diese Frage besser in dem Rumänisch- Forum stellen- dort findest Du am ehesten jmd., der genau über die aktiuelle Lage informiert ist. Und dabei ist es zwingend erforderlich- mein Wissensstand- Deine Hochschulau
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Hallo, Andreia,

Ich bin beeidigter Übersetzer in München, für DE/RO, mit in München abgelegter staatlicher Prüfung (vor 11 Jahren: inzwischen gibt es sdie Prüfung in Bayern nicht mehr, dafür aber in 3-4 anderen Bundesländern).

Normalerweise solltest Du diese Frage besser in dem Rumänisch- Forum stellen- dort findest Du am ehesten jmd., der genau über die aktiuelle Lage informiert ist. Und dabei ist es zwingend erforderlich- mein Wissensstand- Deine Hochschulausbildung anzugeben.
Meines Wissens wird man in Bayern (wo vieles bzgl. Bildung, Anerkennung etc. schwieriger ist als in anderen Bundesländern), möglicherweise aber eben auch in den anderen Bundesländern, nur dann ohne Prüfungen anerkannt, wenn man ein Übersetzer- und Dolmetscher-. Studium in RO vorweisen kann. Allein die Ermächtigung von MJ, MC langt nicht, genausowenig wie ein Philologiestudium. Alle mir bekannten Philologen, die DE/RO etc. studiert haben, mussten dennoch die Prüfung ablegen.

Details zu dem Stand vor ein paar Jahren kannst Du im Archiv der DE-RO Übersetzer-Liste bei Yahoo nachlesen, wo ich mehrmals zu Fragen hierzu einiges geschrieben habe (s. ggf. dort auch unter "Dateien" nach; Beitritt kostenlos). Allerdings ändert sich immer wieder etwas, speziell seit dem EU- Beitritt von Rumänien.

Gezielte Fragen kannst du mir auch an meine private Email-Adresse (s.u.) schicken- auch wenn Du mal in unserem wunderschönen Bayern bist!


Sieh' Dir auch die Messages unter diesen beiden URLs an- nah verwandtes Thema:


http://www.proz.com/forum/romanian/163427-pierderea_autorizaţiei_mj_la_schimbarea_domiciliului_în_străinătate.html



http://www.proz.com/forum/romanian/162232-traducatori_autorizati_de_mj_practicand_in_spania.html


Tschüss, "şi spor- şi poftă la mititei"!
Bernd

Ergänzung:
Sieh' Dir auch diesen Link an:

http://www.vbdu.de/Download/Bayr-Dolmetschergesetz.pdf

Vermutlich betrifft Dich speziell hier der Text:

Art. 3
(1) Als Dolmetscher (Übersetzer) wird auf Antrag öffentlich bestellt, wer
Deutscher ist oder einem Deutschen gleichsteht,

etc.

Wobei nicht zu vergessen ist:
"Dolmetscher / Übersetzer" sind keine geschützten Berufe in der BRD. Auch ohne vereidigt oder staatlich geprüft zu sein, kann sich jeder "Dolmetscher / Übersetzer" nennen und arbeiten. Fraglich ist allerdings, ob er Aufträge bekommt.


Bernd Müller (Dipl.- Ing.)
Beeidigter Übersetzer für die rumänische Sprache
Übersetzungen Deutsch / Rumänisch / Englisch
Urkunden, Recht; EDV, Technik,
80805 München, Fröttmaninger Str. 20 B
Tel.: 089/ 310 6043
Mobil: 0179/ 201 0043
Fax: 089/ 3212 0325
E-Mail: [email protected];



[Editat la 2010-05-01 10:28 GMT]

[Editat la 2010-05-01 10:46 GMT]

[Editat la 2010-05-01 10:49 GMT]

[Editat la 2010-05-02 05:31 GMT]

[Editat la 2010-05-02 05:39 GMT]
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jsilvasi
jsilvasi
Germany
Dasselbe Anliegen Feb 5, 2017

Liebe Andreia,

ich habe deine Forumfrage gelesen, weil ich in der gleichen Situation bin, wie du 2010. Bin jetzt auch am Suchen, wie ich meinen Beruf als beeidigte Gerichtsdolmetscherin aus Kroatien hier in Bayern anerkennen kann. Wie hast du es damals gelöst? Könntest du mir da weiterhelfen, damit ich mich an die richtigen Stellen wenden kann. Und hattest du in Rumänien einen Stempel, womit du die Übersetzungen beglaubigt hast? Konntest du diesen Stempel auch hier in Bayern ben
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Liebe Andreia,

ich habe deine Forumfrage gelesen, weil ich in der gleichen Situation bin, wie du 2010. Bin jetzt auch am Suchen, wie ich meinen Beruf als beeidigte Gerichtsdolmetscherin aus Kroatien hier in Bayern anerkennen kann. Wie hast du es damals gelöst? Könntest du mir da weiterhelfen, damit ich mich an die richtigen Stellen wenden kann. Und hattest du in Rumänien einen Stempel, womit du die Übersetzungen beglaubigt hast? Konntest du diesen Stempel auch hier in Bayern benutzen oder musstest du dir einen neuen ausstellen lassen?
LG
Jasmina
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