Mehrwertsteuer an Kleinunternehmer berechnen?
Thread poster: Edwige Thomas
Edwige Thomas
Edwige Thomas
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Mar 16, 2017

Guten Morgen,

da ich im Internet nur Infos bzgl. der Berechnung ALS Kleinunternehmer und nicht AN Kleinunternehmer finden kann, wollte ich die Frage hier kurz stellen.

Ich - mit Sitz in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig - habe eine kleine Übersetzung für einen andere deutsche Übersetzerin gemacht. Sie ist aber Kleinunternehmer und meinte, sie will keine Mehrwertsteuerberechnung haben.

Abgesehen davon, dass sie das nicht zu entscheiden hat, muß man Mw
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Guten Morgen,

da ich im Internet nur Infos bzgl. der Berechnung ALS Kleinunternehmer und nicht AN Kleinunternehmer finden kann, wollte ich die Frage hier kurz stellen.

Ich - mit Sitz in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig - habe eine kleine Übersetzung für einen andere deutsche Übersetzerin gemacht. Sie ist aber Kleinunternehmer und meinte, sie will keine Mehrwertsteuerberechnung haben.

Abgesehen davon, dass sie das nicht zu entscheiden hat, muß man MwSt. an Kleinunternehmer berechnen?

Vielen Dank!
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Kay-Viktor Stegemann
Kay-Viktor Stegemann
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In memoriam
Das kannst du dir nicht aussuchen Mar 16, 2017

Meines Wissens (bin kein Steuerberater) kannst du dir nicht aussuchen, ob du Mwst berechnest oder nicht. Wenn du mwst-pflichtig bist, dann musst du die auch berechnen. Wenn nicht, dann darfst du es natürlich auch nicht. Es hängt nicht vom Kunden ab, sondern vom Rechnungssteller.

Wenn sie selbst nicht Mwst-pflichtig ist, dann muss sie die Mwst selbst zahlen (wie bei allen Produkten und Leistungen, die sie einkauft) und kann sie nicht als Vorsteuer absetzen. Aber das ist ihr Problem.


 
Erik Freitag
Erik Freitag  Identity Verified
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Ja Mar 16, 2017

M. E. macht es für Dich keinen Unterschied, ob die Rechnungsempfängerin Kleinunternehmerin ist oder nicht. Du bist umsatzsteuerpflichtig, also stellst Du selbstverständlich eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Die Rechnungsempfängerin hat als Kleinunternehmerin in der Tat den Nachteil zu tragen, dass sie die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann. Damit muss sie leben.

 
Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
Local time: 17:15
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Was meint sie genau? Mar 16, 2017

tomtom88 wrote:

sie will keine Mehrwertsteuerberechnung haben.


Was heißt das genau? Angenommen, die Vereinbarung war "Die Übersetzung kostet 100 €" und in der Rechnung steht – für die Rechnungsempfängerin überraschend – plötzlich ein Endbetrag von "119 €". Falls es so war, will sie das vielleicht nicht zahlen – aber das ist keine steuerrechtliche Frage, sondern eine der vorherigen Honorarvereinbarung. Da sollte immer klar drinstehen, was gemeint ist. Wenn man das versäumt, kommt es leicht mal zum Streit. Muss man ggf. als Lehrgeld abschreiben.

Davon abgesehen musst du, wie schon die anderen gesagt haben, bei Kunden mit Sitz in D in jedem Fall Umsatzsteuer in die Rechnung schreiben.


 


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