Familienversicherung
Thread poster: Anu Mukharji-Gorski
Anu Mukharji-Gorski
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Apr 11, 2017

Hallo,

es geht um die Regelung, dass die Einkommensgrenze 2-3 mal überschritten werden darf, und man darf trotzdem in der Familienversicherung bleiben. Sehe https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/krankenversicherung-hoehere-einkommensfreigrenze-fuer-familienversicherung/

Weiß jem
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Hallo,

es geht um die Regelung, dass die Einkommensgrenze 2-3 mal überschritten werden darf, und man darf trotzdem in der Familienversicherung bleiben. Sehe https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/krankenversicherung-hoehere-einkommensfreigrenze-fuer-familienversicherung/

Weiß jemand, ob diese Regelung nur für Minijobs gültig ist oder ist die auch für nebenberuflich Selbständigen gültig?

Ich bin nebenberuflich Selbständig und habe im 2015 ein Paar mal die Grenze gewaltig überschritten und bin aus der Familienversicherung

Viele Grüße
Anu
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Rolf Keller
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Gesamteinkommen Apr 11, 2017

Angenommen, es gäbe keine Grenze, dann würden alle gut verdienenden Selbständigen ihren Ehepartner oder ein Kind pro forma für 10 Euro anstellen und sich dann bei dem kostenlos mitversichern. Das kann doch gar nicht so sein, das würde den Sinn der Sozialversicherung ja ins Gegenteil verkehren. Was sollte es für eine Rolle spielen, auf welche Weise jemand sein Einkommen erzielt?

Deswegen steht im ersten Satz des Links "Gesamteinkommen", und das umfasst selbstverständlich so gu
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Angenommen, es gäbe keine Grenze, dann würden alle gut verdienenden Selbständigen ihren Ehepartner oder ein Kind pro forma für 10 Euro anstellen und sich dann bei dem kostenlos mitversichern. Das kann doch gar nicht so sein, das würde den Sinn der Sozialversicherung ja ins Gegenteil verkehren. Was sollte es für eine Rolle spielen, auf welche Weise jemand sein Einkommen erzielt?

Deswegen steht im ersten Satz des Links "Gesamteinkommen", und das umfasst selbstverständlich so gut wie alles vom Hausmeisterjob bis zu Aktiendividenden. Um das klarzustellen, gibt es den § 16 im Sozialgesetzbuch IV:
"Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen."
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Rita Translator
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Auch für Selbstständige Apr 11, 2017

Swaiyam wrote:

Ich bin nebenberuflich Selbständig und habe im 2015 ein Paar mal die Grenze gewaltig überschritten und bin aus der Familienversicherung


2-3 mal überschreiten ist eine Sache. 2-3 mal "gewaltig" überschreiten ist eine andere. Es liegt immer im Ermessen deiner GKK, ob sie ein Auge zudrücken, weil du z.B. nachweisen kannst, dass die Überschreitung wirklich eine Ausnahme war. Ich musste vor einigen Jahren mit meiner GKK sprechen, weil ich immer quartalweise bezahlt wurde und somit 4 mal im Jahr über die Grenze kam, was eigentlich nicht vorgesehen ist. Ich konnte aber ganz klar zeigen, dass ich im Schnitt trotzdem immer (und zwar wirklich immer) unter 450€ / Monat blieb, und somit war es für meine GKK kein Problem. Wenn du aber erwartest, dass du 2-3 Monate im Jahr ein paar Tausend Euro verdienst aber trotzdem in der Familienversicherung bleibst, weil du ja doch sonst immer unter 450€ bleibst, dann wirst du ein böses Erwachen erleben, fürchte ich.
Ich meine, die 2-3 mal im Jahr überschreiten geht eigentlich um Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nicht darum, dass jemand 2 Monate im Jahr Vollzeit arbeiten kann und trotzdem familienversichert bleibt.


 
Katrin Braams
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Andere Freigrenzen für Selbständige Apr 12, 2017

Wenn Du selbständig bist, gelten für Dich andere Freigrenzen als für Minijobber. Dein Gewinn vor Steuern darf 425€ pro Monat nicht übersteigen, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden. Unterhalb dieses Betrages kannst Du in der Familienversicherung verbleiben. Bist Du über diesen Grenzen (auf's Jahr gesehen), ist die nächste Freigrenze 991€ und (ich glaube 18 Stunden). Bis zu diesem Betrag zahlst Du als nebenberuflich Selbstständige rund 180€ für Deine Kr... See more
Wenn Du selbständig bist, gelten für Dich andere Freigrenzen als für Minijobber. Dein Gewinn vor Steuern darf 425€ pro Monat nicht übersteigen, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden. Unterhalb dieses Betrages kannst Du in der Familienversicherung verbleiben. Bist Du über diesen Grenzen (auf's Jahr gesehen), ist die nächste Freigrenze 991€ und (ich glaube 18 Stunden). Bis zu diesem Betrag zahlst Du als nebenberuflich Selbstständige rund 180€ für Deine Krankenversicherung. Darüber hinaus ist die nächste Freigrenze bei rund 2200€ pro Monat.

Am besten die Krankenkasse anrufen und mit jemanden sprechen, der sich mit "nebenberuflicher Selbständigkeit" auskennt. Man muss teilweise hartnäckig sein, weil manche Sachbearbeiter einfach behaupten, dass man immer den Mindestbetrag von rund 270€ zahlen müsste. Dies ist aber definitiv nicht so.

Beachte auch, dass die relevante Größe nicht Dein Umsatz, sondern der Gewinn vor Steuern ist. Du kannst also erst einmal auf Deinen Umsatz die Kosten gegenrechnen (z.B. Arbeitszimmer, Abschreibung PC, Telekommunikationskosten usw.), so dass die Einnahmen deutlich höher liegen können.

Außer im ersten Jahr der Selbständigkeit muss dies der Krankenkasse durch den Steuerbescheid nachgewiesen werden. In diesem ersten Jahr zählen nur Deine Angaben. Sobald Du dann den ersten Steuerbescheid hast, musst Du den der KK vorlegen.



[Edited at 2017-04-12 20:39 GMT]

[Edited at 2017-04-12 20:40 GMT]
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Anu Mukharji-Gorski
Anu Mukharji-Gorski  Identity Verified
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danke Apr 13, 2017

GermanLaw1 wrote:
...

Beachte auch, dass die relevante Größe nicht Dein Umsatz, sondern der Gewinn vor Steuern ist. Du kannst also erst einmal auf Deinen Umsatz die Kosten gegenrechnen (z.B. Arbeitszimmer, Abschreibung PC, Telekommunikationskosten usw.), so dass die Einnahmen deutlich höher liegen können.
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Ja, genau ...
vielen Dank für die detaillierte Antwort. Ich glaube, dass ich mal 3 Monate aus der Familienversicherung aussteigen durfte ... damals ging es, weil ich mit der Lohnsteuerkarte gearbeitet habe. Jetzt als nebenberuflich Selbständige zählt der Gewinn "aufs Jahr gesehen".

Grüße
Anu


 


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