Fragen zum ersten Übersetzungsauftrag für Amtsgericht
Thread poster: Lena Rütter
Lena Rütter
Lena Rütter
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Nov 17, 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute habe ich mein erstes Schreiben vom Amtsgericht Köln mit der Bitte um eine Übersetzung erhalten (Aufforderung zur schriftlichen Zeugenaussage). Da es der erste Auftrag dieser Art für mich ist, hätte ich einige Fragen dazu:

1. Im Anschreiben wird lediglich um eine Übersetzung in die englische Sprache in vierfacher Ausfertigung gebeten. Werden Übersetzungen für das Gericht immer beglaubigt mit allem Drum und Dran oder nur, wenn
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute habe ich mein erstes Schreiben vom Amtsgericht Köln mit der Bitte um eine Übersetzung erhalten (Aufforderung zur schriftlichen Zeugenaussage). Da es der erste Auftrag dieser Art für mich ist, hätte ich einige Fragen dazu:

1. Im Anschreiben wird lediglich um eine Übersetzung in die englische Sprache in vierfacher Ausfertigung gebeten. Werden Übersetzungen für das Gericht immer beglaubigt mit allem Drum und Dran oder nur, wenn dies explizit gefordert wird?

2. In diesem Zusammenhang frage ich mich auch, wie es sich mit Briefköpfen und Formatierungen verhält? Werden Briefköpfe inkl. Kontaktdaten ebenfalls übersetzt?

3. Wie rechne ich den Auftrag ab, wenn der Text lediglich in Papierform vorliegt? Muss ich die Zeilen manuell durchzählen und dann mit dem üblichen Zeilenpreis multiplizieren + 0,50 Euro pro kopierter Seite? Übersende ich die Rechnung samt Übersetzung in Papierform?

Die Fragen sind vielleicht blöd, aber sicher ist sicher. Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
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Patricia Patho
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... Nov 18, 2019

Liebe Lena,

1. Ja, beglaubigt, es ist ja ein Gericht

2. Ich übersetze alles, was übersetzt werden kann. Der Leser muss jederzeit wissen, wie er mit wem Kontakt aufnehmen kann, wohin er gehen soll (z.B. Zimmer, Durchwahl, öffentliche Verkehrsmittel, Haupteingang, Ansprechpartner, usw. was normalerweise in den Briefköpfe bwz. Kontaktdaten spezifiziert wird). Du würdest das auch gerne wissen, oder?
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Liebe Lena,

1. Ja, beglaubigt, es ist ja ein Gericht

2. Ich übersetze alles, was übersetzt werden kann. Der Leser muss jederzeit wissen, wie er mit wem Kontakt aufnehmen kann, wohin er gehen soll (z.B. Zimmer, Durchwahl, öffentliche Verkehrsmittel, Haupteingang, Ansprechpartner, usw. was normalerweise in den Briefköpfe bwz. Kontaktdaten spezifiziert wird). Du würdest das auch gerne wissen, oder?

3. Erhöhtes Honorar für nicht editierbare Texte (1,75 €/Zeile), Mehrfertigungen/Kopien à 0,50 € und Porto. Und ja, ich habe alles zusammen geschickt.

Ich hoffe, das hilft dir weiter. Viel Erfolg!

[Edited at 2019-11-18 10:33 GMT]
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Max Chernov
 
Rolf Keller
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Es gibt halb-offizielle Richtlinien Nov 18, 2019

Lena Rütter wrote:

Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Google hilft auch:
https://by.bdue.de/fileadmin/verbaende/by/Dateien/PDF-Dateien/Mitglieder_Beeidigte_UE/BDUE_BY_Leitlinie_zum_Urkundenuebersetzen.pdf


 
Lena Rütter
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Danke Nov 18, 2019

@ Patricia: Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!
Ich bin mir nicht ganz darüber im Klaren, wie die organisatorischen Abläufe innerhalb des Gerichts sind, daher auch meine (vielleicht blöden) Fragen. Nun frage ich mich wiederum, wie ich die Spalte mit Kontaktdaten etc. verrechne. Dort kann ich ja nicht einfach Zeilen durchzählen, oder schätzt man einfach grob?

@ Rolf: Danke, der BDÜ-Leitfaden ist mir bekannt und Google habe ich auch schon bemüht. Leitfäden sind na
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@ Patricia: Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!
Ich bin mir nicht ganz darüber im Klaren, wie die organisatorischen Abläufe innerhalb des Gerichts sind, daher auch meine (vielleicht blöden) Fragen. Nun frage ich mich wiederum, wie ich die Spalte mit Kontaktdaten etc. verrechne. Dort kann ich ja nicht einfach Zeilen durchzählen, oder schätzt man einfach grob?

@ Rolf: Danke, der BDÜ-Leitfaden ist mir bekannt und Google habe ich auch schon bemüht. Leitfäden sind natürlich hilfreich, gehen aber verständlicherweise nicht auf Detailfragen ein.
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Rolf Keller
Rolf Keller
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ZVEG ist Pflichtlektüre Nov 18, 2019

Lena Rütter wrote:

der BDÜ-Leitfaden ist mir bekannt und Google habe ich auch schon bemüht.

Der Doppelpunkt hinter meinem Google-Hinweis sollte bedeuten, dass man den Leitfaden per Google finden kann.

Leitfäden sind natürlich hilfreich, gehen aber verständlicherweise nicht auf Detailfragen ein.

Der zitierte Leitfaden geht zumindest auf deine Frage Nr. 2 ein.

Zu deiner Frage Nr. 3 siehe das ZVEG:
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html

Ich bin mir nicht ganz darüber im Klaren, wie die organisatorischen Abläufe innerhalb des Gerichts sind

Die können je nach Gericht verschieden sein, also fragt man besser dort nach. Wie z. B. auch beim Finanzamt geht manches einfach so, wie es Frau Usus möchte. Es ist auch nicht mehr überall so, dass man mit Papier arbeiten muss:
https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php --> Elektronischer Rchtsverkehr


 
Patricia Patho
Patricia Patho
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... Nov 19, 2019

Liebe Lena,

Dort kann ich ja nicht einfach Zeilen durchzählen,


wie zählst du dann die Zeilen? etwa manuell?!


 
Lena Rütter
Lena Rütter
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Frage 3 Nov 19, 2019

Genau das habe ich mich gefragt (Frage 3). Wie ermittle ich die Zeilenanzahl, wenn das Dokument nicht digital vorliegt?

EDIT: Mittlerweile habe ich dem JVEG entnommen, dass nicht der AT, sondern der ZT als Berechnungsgrundlage dient. Damit erübrigt sich meine Frage.

Außerdem habe ich zwecks Abklärung der formalen Fragen bei Gericht angerufen. Selbst meine Ansprechpartnerin war sich nicht ganz sicher. Ich soll jetzt erst einmal machen und im Zweifel melden sie sich m
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Genau das habe ich mich gefragt (Frage 3). Wie ermittle ich die Zeilenanzahl, wenn das Dokument nicht digital vorliegt?

EDIT: Mittlerweile habe ich dem JVEG entnommen, dass nicht der AT, sondern der ZT als Berechnungsgrundlage dient. Damit erübrigt sich meine Frage.

Außerdem habe ich zwecks Abklärung der formalen Fragen bei Gericht angerufen. Selbst meine Ansprechpartnerin war sich nicht ganz sicher. Ich soll jetzt erst einmal machen und im Zweifel melden sie sich mit Änderungswünschen bei mir zurück.

Vielen Dank für eure Hilfe.

[Edited at 2019-11-19 08:21 GMT]
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Patricia Patho
Patricia Patho
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OCR Nov 20, 2019

Genau das habe ich mich gefragt (Frage 3). Wie ermittle ich die Zeilenanzahl, wenn das Dokument nicht digital vorliegt?


Was tust du, wenn du Dokumente im PDF- oder Bildformat erhältst? Die Zeilen/Wörter auch manuell berechnen?

Dafür gibt es die sogennante OCR-Programme, die PDFs und andere Dateitypen in Textdokumente umwandeln. Eines der Besten ist der ABBYY FineReader. Ich denke, man kann es 14 oder 30 Tage lang testen. Wenn du hauptsächlich als Übersetzerin arbeitest, dann brauchst du eines dieser Programme.

Tatsächlich empfehle ich nicht, dass du für die Gerichte, usw. «nach Augenmaß» einen Kostenvoranschlag machst, denn sie könnten die Rechnung ablehnen und du müsstest vielleicht nachweisen, wie du die Zeilen berechnet hast (das ist einer Kollegin passiert; Sie hat im privaten Forum des BDÜ um Rat gefragt).

Wenn du noch weitere Fragen hast, schicke mir eine E-Mail, wenn du möchtest


 


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