Anlage AUS (Freiberufler mit Aufträgen im Drittland)
Thread poster: Maxima Lasser
Maxima Lasser
Maxima Lasser
Germany
Mar 24, 2021

Liebe Forum-Mitglieder,
ich hoffe, es kann mir jemand aus eigener Erfahrung helfen.
Ich mache zur Zeit meine Steuererklärung für 2020. Bin freiberuflicher Übersetzer und hatte vergangenes Jahr ausschließlich Übersetzungsaufträge aus dem Ausland (Russland und Weißrussland); die Einnahmen sind leicht über die Grundfreibetragsgrenze.
Die Umsatzsteuer hatte ich auf meinen Rechnungen nicht ausgewiesen, weil diese von russischer/weißrussischer Seite übernommen wurde.
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Liebe Forum-Mitglieder,
ich hoffe, es kann mir jemand aus eigener Erfahrung helfen.
Ich mache zur Zeit meine Steuererklärung für 2020. Bin freiberuflicher Übersetzer und hatte vergangenes Jahr ausschließlich Übersetzungsaufträge aus dem Ausland (Russland und Weißrussland); die Einnahmen sind leicht über die Grundfreibetragsgrenze.
Die Umsatzsteuer hatte ich auf meinen Rechnungen nicht ausgewiesen, weil diese von russischer/weißrussischer Seite übernommen wurde.

Soweit ist mir alles klar, was ich alles bei der Steuererklärung ausfüllen muss (Mantelbogen, EÜR, Anlage S, Umsatzsteuererklärung, Vorsorgeaufwand).
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich auch die Anlage AUS ausfüllen muss. Trifft diese überhaupt auf meine Situation zu? Oder muss diese gar nicht beigefügt werden?


Danke!
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Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
Local time: 17:53
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Im Normalfall keine Anlage AUS Mar 25, 2021

Maxima Lasser wrote:

Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich auch die Anlage AUS ausfüllen muss. Trifft diese überhaupt auf meine Situation zu? Oder muss diese gar nicht beigefügt werden?

Link vom Finanzamt: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/B7D7781959A968704377/form/Anltg_AUS_20.pdf (dort der erste fett gedruckte Satz).

Lass also die Anlage weg. Es sei denn - wovon ich aber nicht ausgehe - dass du selbst (also nicht deine Kunden) im Ausland Einkommensteuer gezahlt hast.


 
Janet Muehlbacher
Janet Muehlbacher  Identity Verified
Local time: 17:53
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An deiner Stelle Mar 25, 2021

würde ich beim Finanzamt fragen.

[Edited at 2021-03-25 09:21 GMT]


 
Florian Wollenschein
Florian Wollenschein  Identity Verified
Germany
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+ ...
Hallo Mar 25, 2021

Hallo Maxima,

Russland/Weißrussland zählen doch als Drittländer, oder? Dann wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Und auch die Anlage AUS brauchst du nicht. Die braucht man wohl nur, wenn man sich im Ausland gezahlte Steuern in Deutschland anrechnen lassen möchte. Das ist ja hier nicht der Fall.

Ich bin selbst oft für Kunden in verschiedenen Drittländern tätig und brauchte die Anlage auch nie (habe eine Steuerberaterin).

Beste Grüße
Florian


 
Rolf Keller
Rolf Keller
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Local time: 17:53
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Beim Finanzamt zu fragen ... Mar 26, 2021

... ist keine besonders gute Idee. Das kann gutgehen, aber längst nicht immer (Ausnahmen bestätigen die Regel).

--1 Anfragender und Antworter sprechen verschiedene Sprachen, ohne es zu merken. Jeder hört etwas anderes, und die Fragesteller formulieren die Frage gern unscharf bis falsch. Letzteres kann man hier regelmäßig sehen. Der Anfragende sagt am Telefon z. B. "Steuernummer", und der Finanzamtsmitarbeiter versteht darunter genau eine von drei Nummern, weil die andere
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... ist keine besonders gute Idee. Das kann gutgehen, aber längst nicht immer (Ausnahmen bestätigen die Regel).

--1 Anfragender und Antworter sprechen verschiedene Sprachen, ohne es zu merken. Jeder hört etwas anderes, und die Fragesteller formulieren die Frage gern unscharf bis falsch. Letzteres kann man hier regelmäßig sehen. Der Anfragende sagt am Telefon z. B. "Steuernummer", und der Finanzamtsmitarbeiter versteht darunter genau eine von drei Nummern, weil die anderen beiden ähnlich aber eben amtlich nicht exakt so genannt werden - der Anfragende meint aber eine der beiden anderen Numern. Oder: Der Anfragende sagt "Mehrwertsteuer", der Antworter übersetzt das im Kopf in die korrekte Bezeichnung "Umsatzsteuer" - der Anfragende meint aber die Vorsteuer, die "im Voklsmund" auch Mehrwertsteuer genannt wird.

--2 Übersetzer sind so ziemlich der einzige Beruf, der im Inland arbeitet, aber ohne Warenverkehr Geld aus dem Ausland bekommt. Darüber wissen manche Sachbearbeiter der untersten Stufe nicht gut Bescheid, und nur mit der untersten Stufe haben es die meisten Übersetzer zu tun. Selbst Steuerberater geben da manchmal falsche Auskünfte.
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Katrin Braams
 
B&B FinTrans
B&B FinTrans
Germany
Local time: 17:53
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Anlage AUS nicht erforderlich Mar 26, 2021

Maxima Lasser wrote:

Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich auch die Anlage AUS ausfüllen muss. Trifft diese überhaupt auf meine Situation zu? Oder muss diese gar nicht beigefügt werden?

Danke!


Hallo Maxima,

für das von Dir beschriebene Szenario musst Du Anlage AUS nicht ausfüllen; die von Dir genannten Formulare reichen aus. Du musst nur darauf achten, diese mit ausländischen Kunden generierten Umsätze (die als „nicht steuerbar“ (≠ „steuerbefreit“) gelten) in die richtigen Felder einzutragen. Hierfür brauchst Du auch keinen Steuerberater.

Alles Gute!


 


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