Feb 4, 2005 13:34
20 yrs ago
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polski term
orzeczenie o niepełnosprawności
polski > niemiecki
Medycyna
Medycyna (ogólne)
próbowałam wielu kombinacji w googlach, ale jakoś na razie nic mi nie wychodzi, nie wiem nawet czy jest taki dokument w niemczech, więc proszę o pomoc w znalezieniu niemieckiego odpowiednika
Proposed translations
(niemiecki)
3 +2 | Bescheinigung über den Behinderungsgrad |
Anna Bittner
![]() |
4 | Feststellung der Behinderung |
Zbigniew Balawender
![]() |
3 | Feststellung der Behinderteneigenschaft |
Iwona Domanska
![]() |
Proposed translations
+2
20 min
Selected
Bescheinigung über den Behinderungsgrad
lub po prostu (Schwer-)Behindertenausweis - to wlasnie takie zaswiadczenie o niepelnosprawnosci, ktore kazdy niepelnosprawny dostaje
wenn ja, Behinderungsgrad: Anmerkungen: (ist durch amtliche Bescheinigung, aus der der Behinderungsgrad. zu ersehen ist, nachzuweisen). Familienstand: ...
www.schifferstadt.de/www/antrag.htm
dient der Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von mindestens ... eines Schwerbehindertenausweises sind, sind eine aerztliche Bescheinigung und eine ...
www.handicap-info.de/DesktopDefault. aspx?tabid=400&tabindex=0 - 67k
wenn ja, Behinderungsgrad: Anmerkungen: (ist durch amtliche Bescheinigung, aus der der Behinderungsgrad. zu ersehen ist, nachzuweisen). Familienstand: ...
www.schifferstadt.de/www/antrag.htm
dient der Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von mindestens ... eines Schwerbehindertenausweises sind, sind eine aerztliche Bescheinigung und eine ...
www.handicap-info.de/DesktopDefault. aspx?tabid=400&tabindex=0 - 67k
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2 godz.
polski term (edited):
orzeczenie o niepe�nosprawno�ci
Feststellung der Behinderteneigenschaft
Po obejrzeniu odpowiednich stron w niemieckim guglu (m.in. strona Versorgungsamt, którym siê te¿ tym zajmuje) i odpowiedniej ustawy (Schwerbehindertenrecht) moja (ostrozna) propozycja jest taka jak wy¿ej.
Spotykane jest te¿ "Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft" (ale to przy stopniu niepe³nosprawnoœci powy¿ej 50%).
Was stellen die Versorgungsämter fest ?
Das bisherige Schwerbehindertengesetz wurde am 1.7.2001 in das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - überführt und findet sich dort als Teil 2 "Schwerbehindertenrecht" wieder. Ziel des Gesetzes ist es, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Um den Anspruch auf Hilfen nachweisen zu können, ist eine Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) durch das jeweils zuständige Versorgungsamt erforderlich. Hier wird das Verfahren zur Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB), gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises durchgeführt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung (GdB) min.50). Um die Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen zu können, ist zunächst ein vorgeschriebenes Feststellungsverfahren durchzuführen.
http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/SchwbR/haeu...
http://www.google.de/search?hl=de&q=Feststellung der Behinde...
Tyle ¿e jest jeszcze coœ takiego jak Feststellungsbescheid:
Wie wird die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt?
Das für den Wohnort zuständige Amt für Versorgung und Familienförderung - Versorgungsamt - hat nach § 69 SGB IX auf Antrag die Behinderung*, den Grad der Behinderung (GdB)** und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale festzustellen. Es erteilt hierüber einen rechtsbehelfsfähigen Feststellungsbescheid, in dem der GdB, die weiteren gesundheitlichen Merkmale und die einzelnen Gesundheitsstörungen, angegeben werden, und zwar auch dann, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt.
http://www.bluter-info.de/modules.php?name=Content&pa=showpa...
Spotykane jest te¿ "Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft" (ale to przy stopniu niepe³nosprawnoœci powy¿ej 50%).
Was stellen die Versorgungsämter fest ?
Das bisherige Schwerbehindertengesetz wurde am 1.7.2001 in das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - überführt und findet sich dort als Teil 2 "Schwerbehindertenrecht" wieder. Ziel des Gesetzes ist es, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Um den Anspruch auf Hilfen nachweisen zu können, ist eine Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) durch das jeweils zuständige Versorgungsamt erforderlich. Hier wird das Verfahren zur Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB), gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises durchgeführt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung (GdB) min.50). Um die Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen zu können, ist zunächst ein vorgeschriebenes Feststellungsverfahren durchzuführen.
http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/SchwbR/haeu...
http://www.google.de/search?hl=de&q=Feststellung der Behinde...
Tyle ¿e jest jeszcze coœ takiego jak Feststellungsbescheid:
Wie wird die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt?
Das für den Wohnort zuständige Amt für Versorgung und Familienförderung - Versorgungsamt - hat nach § 69 SGB IX auf Antrag die Behinderung*, den Grad der Behinderung (GdB)** und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale festzustellen. Es erteilt hierüber einen rechtsbehelfsfähigen Feststellungsbescheid, in dem der GdB, die weiteren gesundheitlichen Merkmale und die einzelnen Gesundheitsstörungen, angegeben werden, und zwar auch dann, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt.
http://www.bluter-info.de/modules.php?name=Content&pa=showpa...
6 godz.
polski term (edited):
orzeczenie o niepe�nosprawno�ci
Feststellung der Behinderung
Sozialgesetzbuch (SGB)
Neuntes Buch (IX)
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (860-9)
vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047)
zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242)
Stand: 1. Januar 2005
zuletzt bearbeitet 22. Dezember 2004
.....
§ 69
Feststellung der Behinderung, Ausweise
(1) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des
Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den
Grad der Behinderung fest. Beantragt eine erwerbstätige Person die Feststellung der
Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2), gelten die in § 14 Abs. 2 Satz 2 und 4
sowie Abs. 5 Satz 2 und 5 genannten Fristen sowie § 60 Abs. 1 des Ersten Buches
entsprechend.
Neuntes Buch (IX)
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (860-9)
vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047)
zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242)
Stand: 1. Januar 2005
zuletzt bearbeitet 22. Dezember 2004
.....
§ 69
Feststellung der Behinderung, Ausweise
(1) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des
Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den
Grad der Behinderung fest. Beantragt eine erwerbstätige Person die Feststellung der
Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2), gelten die in § 14 Abs. 2 Satz 2 und 4
sowie Abs. 5 Satz 2 und 5 genannten Fristen sowie § 60 Abs. 1 des Ersten Buches
entsprechend.
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