title and non-infringement (SATZ)

German translation: das Bestehen rechtmäßigen Eigentums und die Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter

GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
English term or phrase:title and non-infringement (SATZ)
German translation:das Bestehen rechtmäßigen Eigentums und die Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter
Entered by: Beate Lutzebaeck

15:38 Aug 4, 2005
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Law: Contract(s) / Endbenutzervertrag
English term or phrase: title and non-infringement (SATZ)
Endbenutzervertrag (es geht um die Nutzung einer Software-Anwendung):

TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, XXX AND ITS SUPPLIERS, AGENTS AND OTHER REPRESENTATIVES DISCLAIM ALL WARRANTIES AND CONDITIONS, EITHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, **TITLE AND NON-INFRINGEMENT**, WITH REGARD TO THE PROGRAM AND THE PROVISION OF OR FAILURE TO PROVIDE SUPPORT SERVICES.

Ich habe den Satz so übersetzt (wobei ich mit dem "title and non-infringement" überhaupt nichts anfangen konnte):

VORBEHALTLICH GEGENTEILIGER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN WERDEN XXX UND IHRE ZULIEFERER, BEAUFTRAGTEN UND VERTRETER KEINERLEI STILLSCHWEIGENDE ODER AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN ANERKENNEN, INSBESONDERE DIE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT, DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, **TITLE AND NON-INFRINGEMENT**, IM HINBLICK AUF DAS PROGRAMM UND DIE BEREITSTELLUNG ODER NICHTBEREITSTELLUNG VON TECHNISCHER UNTERSTÜTZUNG

Kann mir jemand mit der markierten Stelle helfen? (Falls sonst noch irgendetwas in meiner Übersetzung zu verbessern ist, bin ich für alle Tipps dankbar!)
Olaf Reibedanz
Colombia
Local time: 16:52
das Bestehen rechtmäßigen Eigentums und die Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter
Explanation:
Im Prinzip hab ich nichts gegen Evchens Antwort einzuwenden, meine aber, dass der Satz ein bisschen klarer formuliert werden könnte:

"Soweit gesetzlich zulässig, haften XXX und seine Lieferanten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Vertreter im Hinblick auf das Programm und die Gewährung von Unterstützungsleistungen weder ausdrücklich noch stillschweigend für Marktfähigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck, das Bestehen rechtmäßigen Eigentums und die Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter."

Das Nichtgewähren von Garantien wird im Dt. i.d.R. durch "wir haften nicht für" zum Ausdruck gebracht. Mit "title" ist das Eigentumsrecht an der Software gemeint. Dabei geht es allerdings nicht um das Eigentum Dritter an der Software (und so könnte man Evchens Antwort verstehen), sondern um die Übertragung von "good title" an der Software vom Verkäufer zum Käufer. Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass der der Käufer auch wirklich uneinschränktes und unbelastetes Eigentum an der Software erwirbt. Gleichzeitig haftet er nicht dafür, dass die Software nicht die Schutzrechte Dritter verletzt (hier sind insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Copyrights usw. gemeint, die u. U. an der Software bestehen könnten).

Und schließlich muss die "Nichtbereitstellung" oder Nichtgewährung von technischer Unterstützung nicht ausdrücklich erwähnt werden, da die "Bereitstellung" bzw. Gewährung das Gegenteil bereits impliziert.

So lässt sich der unerfreuliche englische Sprachschwulst doch einigermaßen glätten und in lesbares Deutsch übertragen, das nichtsdestotrotz den Sinngehalt des Englischen wiedergibt.
Selected response from:

Beate Lutzebaeck
New Zealand
Local time: 09:52
Grading comment
Vielen Dank an alle - insbesondere an Beate für die ausführliche Erklärung!
4 KudoZ points were awarded for this answer



Summary of answers provided
4 +5Eigentum und Nichtverletzung der Schutzrechte Dritte
Evelyn Cölln
4 +2das Bestehen rechtmäßigen Eigentums und die Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter
Beate Lutzebaeck
4Rechtssicherheit und Freiheit von Rechten Dritter
Victor Dewsbery
3des Titels und der Nicht-Verletzung (der Rechten Dritter)
Brie Vernier


Discussion entries: 2





  

Answers


34 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
title and non-infringement (satz)
Rechtssicherheit und Freiheit von Rechten Dritter


Explanation:
Beides dreht sich um die Rechtssicherheit:

Title = unangefochtenes Eigentum (falls einer kommt und sagt, die Idee des Programms wurde von mir geklaut, deshalb gehört's dir gar nicht weil der Verkäufer es gar nicht verkaufen durfte).

Non-Infringement = dass das Programm oder dessen Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

Victor Dewsbery
Germany
Local time: 23:52
Specializes in field
Native speaker of: Native in EnglishEnglish
PRO pts in category: 55

Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
neutral  silfilla: non-infringement is not *Freiheit von Rechten Dritter*
16 mins
  -> Stimmt. Evchen hat's besser getroffen.
Login to enter a peer comment (or grade)

36 mins   confidence: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5
title and non-infringement (satz)
des Titels und der Nicht-Verletzung (der Rechten Dritter)


Explanation:
Hier, z.B.

TRYMEDIA LEHNEN SPEZIELL ALLE IMPLIZIERTEN GARANTIEN DES TITELS, VERKAUFBARKEIT, FITNESS FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHT-VERLETZUNG AB. TRYMEDIA GARANTIEREN KEINEN KONTINUIERLICHEN, UNUNTERBROCHENEN ODER FEHLERFREIEN ZUGANG ZU DIESER WEBSEITE.

http://www.trygames.com/privacy/aff=searcham/lang=de/

Brie Vernier
Germany
Local time: 23:52
Specializes in field
Native speaker of: English
PRO pts in category: 16

Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
neutral  Steffen Walter: Oh oh - der von dir zitierte Satz ist geradezu das Paradebeispiel einer schlechten Übersetzung (Fitness für einen bestimmten Zweck?????)
49 mins
  -> "par hasard" j'ai raison, et si vous en êtes restée à "invagination intestinale" pour cotre arg
Login to enter a peer comment (or grade)

42 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5 peer agreement (net): +5
title and non-infringement (satz)
Eigentum und Nichtverletzung der Schutzrechte Dritte


Explanation:
Gewährleistung ... des Eigentums und der Nichtverletzung der Schutzrechte Dritter

siehe z.B.
http://www.radonlabs.de/licensetk.html
... Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentum oder Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter.
... the warranties of title, merchantability, fitness for a particular purpose and non-infringement.


Evelyn Cölln
Local time: 23:52
Specializes in field
Native speaker of: Native in GermanGerman
PRO pts in category: 4

Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
agree  Victor Dewsbery
10 mins

agree  Hans G. Liepert
13 mins

agree  Steffen Walter
43 mins

agree  Herbert2: ... von Schutzrechten Dritter ist Google-besser, wahrscheinlich weil allumfassend
49 mins

agree  nettranslatorde
14 hrs
Login to enter a peer comment (or grade)

6 hrs   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5 peer agreement (net): +2
title and non-infringement (satz)
das Bestehen rechtmäßigen Eigentums und die Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter


Explanation:
Im Prinzip hab ich nichts gegen Evchens Antwort einzuwenden, meine aber, dass der Satz ein bisschen klarer formuliert werden könnte:

"Soweit gesetzlich zulässig, haften XXX und seine Lieferanten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Vertreter im Hinblick auf das Programm und die Gewährung von Unterstützungsleistungen weder ausdrücklich noch stillschweigend für Marktfähigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck, das Bestehen rechtmäßigen Eigentums und die Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter."

Das Nichtgewähren von Garantien wird im Dt. i.d.R. durch "wir haften nicht für" zum Ausdruck gebracht. Mit "title" ist das Eigentumsrecht an der Software gemeint. Dabei geht es allerdings nicht um das Eigentum Dritter an der Software (und so könnte man Evchens Antwort verstehen), sondern um die Übertragung von "good title" an der Software vom Verkäufer zum Käufer. Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass der der Käufer auch wirklich uneinschränktes und unbelastetes Eigentum an der Software erwirbt. Gleichzeitig haftet er nicht dafür, dass die Software nicht die Schutzrechte Dritter verletzt (hier sind insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Copyrights usw. gemeint, die u. U. an der Software bestehen könnten).

Und schließlich muss die "Nichtbereitstellung" oder Nichtgewährung von technischer Unterstützung nicht ausdrücklich erwähnt werden, da die "Bereitstellung" bzw. Gewährung das Gegenteil bereits impliziert.

So lässt sich der unerfreuliche englische Sprachschwulst doch einigermaßen glätten und in lesbares Deutsch übertragen, das nichtsdestotrotz den Sinngehalt des Englischen wiedergibt.

Beate Lutzebaeck
New Zealand
Local time: 09:52
Specializes in field
Native speaker of: Native in GermanGerman, Native in EnglishEnglish
PRO pts in category: 115
Grading comment
Vielen Dank an alle - insbesondere an Beate für die ausführliche Erklärung!

Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
agree  Johanna Timm, PhD: yeah!!! Beate is back!!!
4 hrs
  -> Blush ... ;-)

agree  Anne Spitzmueller: Ausgezeichneter Übersetzungsvorschlag (den ich auch für meine Übersetzung verwenden werde), überaus kompetente Erklärung, nachträglich vielen Dank!!!
2389 days
  -> Besser spät als nie ... danke dir ;-)
Login to enter a peer comment (or grade)



Login or register (free and only takes a few minutes) to participate in this question.

You will also have access to many other tools and opportunities designed for those who have language-related jobs (or are passionate about them). Participation is free and the site has a strict confidentiality policy.

KudoZ™ translation help

The KudoZ network provides a framework for translators and others to assist each other with translations or explanations of terms and short phrases.


See also:
Term search
  • All of ProZ.com
  • Term search
  • Jobs
  • Forums
  • Multiple search